ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Gastaufnahmeverträge und Veranstaltungen/Events
beppo Restaurant.Suites – MTA Betriebsgesellschaft mbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der MTA Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend als „Hotel“ bezeichnet) insbesondere für Gastaufnahmeverträge sowie für sämtliche Veranstaltungen wie Konferenzen und Bankette sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen wie Speisen und Getränke. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die MTA Betriebsgesellschaft mbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Angebot, Vertragsschluss, Textform
2.1. Präsentationen des Hotels, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot dar.
2.2. Ein Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn das Hotel den Antrag des Kunden zum Abschluss eines Gastaufnahmevertrags annimmt. Die Annahme des Antrags durch das Hotel kann formfrei erfolgen, in der Regel wird der Antrag in Textform mittels einer Buchungsbestätigung angenommen.
2.3. Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein vom Hotel abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird.
3. Gesamtschuldnerische Haftung
Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haften der Gast und der Dritte bzw. der Auftraggeber und der Dritte als Gesamtschuldner.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Leistungen des Hotels, insbesondere für die gebuchten Hotelzimmer, sowie im Falle von Leistungen Dritter, die vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragt werden und für die das Hotel die anfallenden Kosten verauslagt, zu bezahlen. Gleiches gilt für Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsbestätigung angegeben oder gesondert vereinbart ist (z.B. Nutzung des Telefons, Internet o.ä.) bzw. soweit Wahl- und/oder Zusatzleistungen durch entsprechenden Hinweis, insbesondere Preisaushänge, als kostenpflichtig ausgewiesen werden.
4.2. Die vereinbarten Preise sind Endpreise und schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) sowie sonstige Abgaben mit ein. Nicht enthalten sind solche Abgaben, die nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage vom Kunden selbst geschuldet sind, z.B. City Taxe o.ä.
4.3. Rechnungen des Hotels sind nach Eingang innerhalb von 14 Tagen zahlbar. innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit kann das Hotel die sofortige Zahlung jederzeit vom Kunden verlangen. Gerät der Kunde in Verzug, richtet sich der Anspruch des Hotels auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.4. Nach Vertragsabschluss kann das Hotel seine Zustimmung einer vom Kunden gewünschten Verminderung bzw. Reduzierung hinsichtlich des Umfangs der gebuchten Hotelzimmer (sowohl hinsichtlich Dauer als auch Anzahl der Zimmer) oder sonstiger Leistungen davon abhängig machen, dass sich der Preis für die dann benötigten Hotelzimmer bzw. die sonstigen gewünschten Leistungen des Hotels erhöht.
4.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während der Vertragslaufzeit aufgelaufene Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
4.6. Bis zur Zahlung des Vorschusses, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht dem Hotel ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
5. Besondere Bestimmungen bei Gastaufnahmeverträgen
5.1. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
5.2. Der Kunde hat lediglich einen Anspruch auf Bereitstellung von Hotelzimmern der gebuchten Zimmerkategorie, nicht jedoch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Zimmer am vereinbarten Abreisetag bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer verspäteten Räumung des Zimmers ist das Hotel berechtigt, für die unberechtigte Weiternutzung bis 16:00 Uhr 50 % des Listenpreises, bei einer Weiternutzung über 16:00 Uhr hinaus 100% des Listenpreises in Rechnung zu stellen. In diesem Fall werden keine vertraglichen Ansprüche des Kunden auf Leistungen des Hotels begründet. Der Nachweis, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten.
5.4. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 500,00 Euro. Dasselbe gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.
5.5. Für den Fall, dass eine Sonderreinigung notwendig ist, bspw. aufgrund von Öl- oder Rotweinflecken, der Verwendung von Konfetti usw., werden die entsprechenden Reinigungskosten dem Gast in Rechnung gestellt.
5.6. Bei Entwendungen und/oder Beschädigungen im Hotelzimmer oder im Restaurant, die während der Vertragsdauer eintreten, wird vermutet, dass der Gast diese schuldhaft verursacht hat, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden. Gäste haften für die Beschädigung von losem und festem Mobiliar ebenso wie für Dekorationsartikel.
5.7. Aufgrund von Veranstaltungen/ Events kann es zu Lärmbelästigungen kommen. Dies stellt jedoch kein Anspruch auf Entschädigung da.
5.8. Eine Unterbringung von Tieren jeglicher Art ist nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung in Text- oder Schriftform gestattet. Für den Fall einer solchen Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, wahrheitsgemäß Angaben über Art und Größe des Tieres zu machen.
6. Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen/Events
6.1. Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen der Veranstaltung durch das Hotel überlassenen Räume oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
6.2. Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
6.3. Auf die Leistungen der beppo Restaurant.Suites (Speisen und Getränke) wird pauschal eine Servicegebühr in der Höhe von 12,5% erhoben.
6.4. Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber dem Hotel den entsprechenden Nachweis zu führen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.
6.5. Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Danach ist das Hotel berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
6.6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.6.1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgt.
6.6.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel frühzeitig, spätestens bis zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich mitgeteilt werden.
6.6.3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.
6.6.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
6.7. Der Vertragspartner darf keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.
6.8. Soweit im Rahmen der Veranstaltung auch Zimmer überlassen werden, gilt die Ziffer 5 dieser AGB (Besondere Bestimmungen bei Gastaufnahmeverträgen) entsprechend.
7. Allgemeine Stornierungsbedingungen und Gebühren
7.1. Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn ein solches im Vertrag bzw. ausweislich des Inhalts der Buchungsbestätigung ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Im Übrigen richtet sich das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Ein Rücktritt muss in allen Fällen in Textform erfolgen.
7.3. Soweit ein Rücktrittsrecht des Kunden aus Vertrag und/oder Gesetz nicht besteht oder für den Fall, dass die Rücktrittserklärung des Kunden nicht fristgemäß ausgeübt wurde, steht dem Hotel auch dann ein Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Preise bzw. Vergütungen zu, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistung, insbesondere Vermietung der Hotelzimmer an andere Kunden sowie ersparte Aufwendungen hat sich das Hotel anrechnen zu lassen. Für den Fall, dass die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer nicht anderweitig vermietet werden können, ist der Kunde im Rahmen einer Pauschalierung der ersparten Aufwendungen verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements, bei denen Leistungen Dritter mitvereinbart wurden, 80 % für Buchungen von Übernachtungen mit Frühstück zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist.
7.4. Bei Stornierungen von Gruppenreservierungen (Buchungen von 5 oder mehr Zimmer), Zimmerfest- bzw. Abrufkontingenten gelten die gesonderten Stornierungsbedingungen, die dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen sind.
7.5. Bei Stornierungen von Veranstaltungen/ Events usw. mit oder ohne Übernachtungen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen, die dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen sind.
8. Rücktrittsrecht des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn
a) Höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,
b) die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht vom Hotel zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. dem Hotel bekannt geworden ist.
c) in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
9. Haftung des Hotels
9.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schaden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, ist der Kunde verpflichtet, das Hotel hierüber, sofern das Hotel nicht bereits Kenntnis erlangt hat, unverzüglich zu informieren und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Kunde wird in einem ihm zumutbaren Umfang dazu beizutragen, den Mangel bzw. die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
9.5. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die dem Kunden ausdrücklich und/oder erkennbar als Leistungen Dritter angeboten werden und die das Hotel lediglich vermittelt (z.B: Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.). Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen Dritter bereits zusammen mit der Buchung der Hotelzimmer oder sonstiger, eigener Leistungen des Hotels vermittelt werden.
9.6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.7. Durch die Zurverfügungstellung eines Stellplatzes auf dem Hotelparkplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande, auch dann nicht, wenn für den Stellplatz ein Entgelt anfällt. Das Hotel haftet für ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder manövrierter Kraftfahrzeuge sowie deren Inhalte und Zubehör nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt bzw. behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und bei entsprechender Beauftragung gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen. Das Hotel haftet dabei nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Annahme durch das Hotel müssen in Text- oder Schriftform erfolgen.
10.2. Auf Verträge zwischen dem Hotel und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts Anwendung.
10.3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder für den Fall, dass ein Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Hotel der Sitz des Hotels.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
beppo Restaurant.Suites - MTA Betriebsgesellschaft mbH
(Stand Mai 2025)